Die rechtliche und rechtstatsächliche Lage der "Neuen Selbständigen", insbesondere in der Baubranche.

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DE

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Frankfurt/Main

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ZLB: 96/3741

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Zusammenfassung

Die "Neue Selbständigkeit" bezeichnet ein Phänomen, welches vorwiegend in der Baubranche um sich greift: die Übertragung ehemals arbeitnehmertypischer Aufgaben auf Personen, die diese Aufgaben aufgrund werkvertraglicher Vereinbarung als Selbständige ausführen. Der Werkvertrag verdeckt häufig deren Scheinselbständigkeit. Unter Umgehung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes von 1978 vermittelt ein Subunternehmer dem Bauherrn offiziell selbständige, de facto unselbständige Arbeitskräfte. Der vom Bauherrn erhoffte Effekt ist eine Senkung der in der Baubranche überproportional hohen Lohnnebenkosten. Der Verfasser untersucht die rechtliche Position der vielfach ausgebeuteten, häufig ohne Arbeitserlaubnis tätigen Scheinselbständigen. Entscheidend ist für die Qualifikation des Beschäftigungsverhältnisses nicht die Absicht der Parteien, sondern dessen faktische Gestalt. Das Bundesarbeitsgericht sieht Weisungsgebundenheit und Eingliederung des "Selbständigen" in die betriebliche Organisation als Indiz für ein Arbeitnehmerverhältnis an. gar/difu

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XVI, 222 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1743