Die Reform des Bayerischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes.

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SEBI: 91/5277

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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Reformbedürftigkeit des Bayerischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes (BayVerfGG), welches seit 1947 keine wesentlichen Änderungen erfahren hat, sowie mit entsprechenden Lösungsansätzen. In der rechtswissenschaftlichen Literatur werden seit einiger Zeit Bedenken gegen dieses Gesetz und gegen die Regelungen der Geschäftsordnung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs erhoben. Im ersten Teil wird die Geschichte der bayerischen Verfassungsgerichtsbarkeit von 1818 an mit ihren Rechtsgrundlagen und jeweiligen Zuständigkeiten - hier als Besonderheit die Popularklage (Entscheidung über die Nichtigkeit von Gesetzen und Verordnungen wegen verfassungswidriger Einschränkung von Grundrechten) - dargestellt. Der zweite Teil geht auf die Verfahrensvorschriften ein. Nach Abschluß der Dissertation ist das neue BayVerfGG am 1.1.1991 in Kraft getreten. rebo/difu

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Verfassungsgerichtsbarkeit, Landesrecht, Rechtsreform, Reformbedürftigkeit, Gesetzentwurf, Kompetenz, Popularklage, Geschäftsordnung, Verfahrensrecht, Rechtsprechung, Institutionengeschichte, Verfassungsgeschichte, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht

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Regensburg: (1990), XIX, 163 S., Lit.(jur.Diss.; Regensburg 1990)

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Verfassungsgerichtsbarkeit, Landesrecht, Rechtsreform, Reformbedürftigkeit, Gesetzentwurf, Kompetenz, Popularklage, Geschäftsordnung, Verfahrensrecht, Rechtsprechung, Institutionengeschichte, Verfassungsgeschichte, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht

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