Business Improvement Districts (BID). Rechtliche Rahmenbedingungen für die Implementierung eines nordamerikanischen Stadtentwicklungsmodells in der Bundesrepublik Deutschland.

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Hamburg

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ZLB: 2009/2494

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DI
RE

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Abstract

Der Standort Innenstadt und die ihn ursprünglich prägende Handelsfunktion haben sich erheblich verändert: Neben dem primären Einzelhandelsstandort in der Innenstadt ist ein sekundärer Standort im Außenbereich entstanden. Aufwendig umgebaute oder neu gestaltete Einkaufzentren entstehen auf der "grünen Wiese" und bilden die Konkurrenz des innerstädtischen Einzelhandels. Mit Zunahme des sekundären Standorts und des damit verbundenen Abzugs der Kaufkraft aus den Innenstädten reduzieren sich die Umsätze und Besucherzahlen in den zentralen Stadtbereichen. Angesichts abnehmender Ertragserwartungen verwundert es kaum, dass Neu- und Ersatzinvestitionen in den Innenstädten oftmals zurückgestellt oder auf das Nötigste beschränkt werden. Werden dabei gleichzeitig Gestaltungs-, Sicherheits- und Werbemaßnahmen vernachlässigt, erfahren die Innenstädte einen immer stärkeren Abwärtstrend. Diesem Abwärtstrend können die Kommunen mangels finanzieller Leistungsfähigkeit nicht alleine entgegentreten. Als eine aussichtsreiche Alternative wird das Modell der "Business Improvement Districts" ausgemacht, das bereits durch einige Bundesländer gesetzlich verankert wurde. Das Modell gründet sich auf den Einsatz und die Finanzierung der in einem bestimmten Bereich ansässigen Grundeigentümer in einer dem nationalen Recht bisher fremden Kooperation mit der betreffenden Kommune. Gerade die Neuartigkeit des Modells führt zu rechtlicher Unsicherheit. Der Autor erörtert Problemfelder, die bei einer Implementierung eines aus einem anderen Rechtsregime stammenden Modells auftreten, um darauf aufbauend die rechtlichen Grenzen und Ausgestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

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XV, 283 S.

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Wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse; 122