BGB §§ 906, 1004; Anspruch des Nachbarn auf Beseitigung einer Telefonzelle; VGH Mannheim, Urteil v. 3.5.1984 - Az. 10 S 951/83.
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1985
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Zum Anspruch eines Nachbarn gegen die Bundespost auf Beseitigung einer Telefonzelle, der sich durch das Lärmen der Telefonbenutzer gestört fühlt. Ein Anspruch auf Beseitigung besteht nicht; die Fernsprechzelle ist als Fernmeldeanlage baugenehmigungsfrei. Anlagen sind so zu betreiben, dass die Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder Belästigungen durch Immissionen so weit geschützt wird, wie es der jeweilige Stand der Technik gestattet. (rh)
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 38(1985), Nr.39, S.2352-2354, Lit.