Erhaltung des Wohnungsbestandes durch Instandhaltung; Instandsetzung und bauliche Änderung. Tagung "Vermieter und Mieter" vom 2.-4.5.84 in Berchtesgaden.

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SEBI: 84/2726

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Das Mietverhältnis ist nicht nur ein besonders gestaltetes rechtliches Schuldverhältnis. Es besitzt besondere Bedeutung deshalb, weil die Mietsache Wohnung für den Vermieter ein Wirtschaftsgut und für den Mieter ein Sozialgut darstellt, wobei der Begriff Sozialgut nur eine unzureichende Umschreibung der Mietwohnung für den "Lebensraum" einer Familie ist. Hieraus wird deutlich, daß die Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter nicht nur als ein Austauschverhältnis verstanden werden können, weil der Vermieter den vertragsgemäßen Gebrauch an der Mietsache gewährt und der Mieter den vereinbarten Mietzins entrichtet, sondern sie beinhalten eine besondere Partnerschaft. Unter dem Leitthema der Tagung "Erhaltung des Wohnungsbestandes durch Instandhaltung, Instandsetzung und bauliche Änderung" wurde über besonders aktuelle Fragen der Sanierung, Modernisierung, Instandhaltung; Durchführung von Schönheitsreparaturen, referiert und diskutiert. Als besonders problematisch haben sich in den Gesprächen die unterschiedlichen Gestaltungs- und Verhaltensweisen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Vergleichsmieten- und im Kostenmietenbereich herausgestellt. difu

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Wohnungswesen, Wohnungsbestand, Erhaltung, Instandhaltung, Instandsetzung, Modernisierung, Mietermodernisierung, Recht, Pflicht, Mieter, Vermieter, Mietrecht, Rechtsprechung, Wohnen/Wohnung, Allgemein

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Hamburg: Hammonia (249 S.), Lit.; Reg.

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Wohnungswesen, Wohnungsbestand, Erhaltung, Instandhaltung, Instandsetzung, Modernisierung, Mietermodernisierung, Recht, Pflicht, Mieter, Vermieter, Mietrecht, Rechtsprechung, Wohnen/Wohnung, Allgemein

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