Rechtsverstöße bei städtebaulichen Planungen - Beachtlichkeit, Heilung und Nichtigkeit.

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Berlin

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ZLB: R 652/100

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RE
KO

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Abstract

Gerichtlich festgestellte unheilbare Rechtsverstöße ziehen die Unwirksamkeit städtebaulicher Pläne nach sich. Es gibt jedoch eine Reihe zwar beachtlicher, aber sowohl im planungs- als auch im gerichtlichen Kontrollverfahren heilbarer Verfahrens- und Abwägungsmängel, welche die Planer und Juristen, die in der Praxis mit der städtebaulichen Planung zu tun haben, kennen sollten, weil mit der Heilung die gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit vermieden werden kann. Gegenstand der Fachtagung war, die beachtlichen von den unbeachtlichen Fehlern abzugrenzen und die Heilungsmöglichkeiten auszuleuchten. Behandelt wurden außerdem die Konsequenzen, die die Informationsfreiheitsgesetze der Länder für die Kommunen haben.

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VII, 125 S.

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