Probleme der Amtshilfe und Amtsverschwiegenheit in der Jugendhilfe.
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SEBI: 74/3524
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Zusammenfassung
Art. 35 GG und § 10 JWG bilden den Ausgangspunkt einer einheitlichen Begriffsbestimmung, um rechtliche Voraussetzungen sowie Umfang und Grenzen der Amtshilfepflicht im Verhältnis der Jugendämter untereinander und im Verhältnis zu Kirchen und Behörden, insbesondere Finanzbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaft zu bestimmen. Dabei wird in erster Linie das Verhältnis zwischen Amtshilfepflicht zur behördlichen Verschwiegenheitspflicht untersucht und festgestellt, inwieweit außer behördlichen Belangen auch Interessen der Minderjährigen, ihrer Erziehungsberechtigten oder Dritter innerhalb des durch Art. 2 Abs. 2 GG garantierten Geheimnisschutzes zu berücksichtigen sind.
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Schlagwörter
Recht, Sozialfürsorge, Rechtswissenschaft, Amt, Behörde, Jugendhilfe, Jugendwohlfahrt, Jugendamt, Amtshilfe, Amtsverschwiegenheit
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Köln: Wienand (1973) XIX, 126 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1973)
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Recht, Sozialfürsorge, Rechtswissenschaft, Amt, Behörde, Jugendhilfe, Jugendwohlfahrt, Jugendamt, Amtshilfe, Amtsverschwiegenheit