Das Informationsrecht des Abgeordneten nach der brandenburgischen Landesverfassung.

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DE

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Frankfurt/Main

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ZLB: 2010/2038

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RE

Zusammenfassung

Die brandenburgische Landesverfassung gewährt dem einzelnen Abgeordneten ein umfassendes Informationsrecht. Es schließt die Vorlage von Akten sowie den Zugang zu den Behörden und Dienststellen des Landes ein und geht über das traditionelle parlamentarische Fragerecht weit hinaus. Die so gestärkte Rechtsstellung der Abgeordneten verändert das Verhältnis von Regierung und Parlament. Die Arbeit behandelt die historischen und theoretischen Voraussetzungen und unternimmt eine funktionale Einordnung des Informationsrechts im Verhältnis zu anderen Verfassungsbestimmungen. Die verfassungspolitische Bedeutung erweiterter Informationsrechte wird erörtert. Hierbei werden auch die Parallelen zum allgemeinen Informationszugangsrecht des Bürgers dargestellt. Die durch den Gewaltenteilungsgrundsatz gezogenen Grenzen werden näher untersucht, wobei zwischen Regierung und Verwaltung differenziert wird. In Auseinandersetzung mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, insbesondere zum Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung, wird die Grenze des Informationsrechts aufgrund einer funktionalen Betrachtungsweise bestimmt und dabei dem Schutz der Entscheidungsautonomie von Regierung und Verwaltung eine maßgebliche Bedeutung beigemessen. Die im Einzelfall erforderliche Abwägung wird anhand der unterschiedlichen Funktionsbedingungen von Regierung und Verwaltung näher dargelegt. Ferner werden die durch den Grundrechtsschutz bedingten Grenzen sowie Rechtsschutzfragen erörtert.

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XLVI, 438 S.

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