Umlegung der Nebenkosten nach Wohnfläche ist zulässig. Oberlandesgericht Hamm gab mit Rechtsentscheid Eigentümer recht.
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Zusammenfassung
Haben die Parteien eines Wohnungsmietvertrages einen Verteilungsmaßstab für die vom Mieter zu tragenden Verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Wasser, Entwässerung, Müll) nicht vereinbart, so ist die Verteilung dieser Nebenkosten durch den Vermieter unter die Mietparteien nach dem Flächenmaßstab, d.h. nach dem Verhältnis der verschiedenen Wohnungsflächengröße nicht schlechthin in jedem Falle unbillig im Sinne der BGB §§ 315, 316 und deshalb unverbindlich. Die Beurteilung der Unbilligkeit ist vielmehr Sache der Prüfung des Einzelfalles. rh
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Baurecht, Wohnung, Wohnraum, Mietrecht, Mietvertrag, Wohnfläche, Rechtsprechung, Nebenkosten, Umlegung, Gerichtsentscheidung
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Hamburger Grundeigentum, Hamburg 94(1984)Nr.3, S.94-95, Lit.
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Baurecht, Wohnung, Wohnraum, Mietrecht, Mietvertrag, Wohnfläche, Rechtsprechung, Nebenkosten, Umlegung, Gerichtsentscheidung