Die Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten auf Flughäfen - SektVO oder BADV?
Werner
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Bandtitel
Herausgeber
Werner
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
1617-1063
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 628 ZB 3503
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Zum Betrieb eines Flughafens gehören neben den eigentlichen Verkehrsdienstleistungen auch die Bodenabfertigungsdienste als mit dem Verkehrsbetrieb eng verbundene Hilfsdienstleistungen. Die Bodenabfertigungsdienste umfassen beispielsweise die Fluggast- und die Gepäckabfertigung, die Fracht- und Postabfertigung sowie die Vorfelddienste (vgl. § 19 c) Abs. 1 Satz 2 Luftverkehrsgesetz LuftVG). Da Verkehrsflughafenbetreiber als Sektorenauftraggeber unabhängig von ihrer Rechtsform als öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 4 GWB zu qualifizieren sind, stellt sich die Frage, ob Bodenabfertigungsdienste nach vergaberechtlichen Grundsätzen auf Basis der Sektorenverordnung (SektVO) EU-weit ausgeschrieben werden. Einige Flughafenbetreiber nehmen dies an, was sich aus der Veröffentlichung von Ausschreibungen im EU-Amtsblatt auf Basis der SektVO schließen lässt. Andere wiederum teilen ausdrücklich mit, dass nicht auf Basis der SektVO vergeben werde, sondern man sich lediglich an die Vorgaben der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (BADV) halten würde. Da die jeweils vorgesehenen Vergabeverfahren einige Unterschiede aufweisen stellt sich die Frage, welcher Weg der rechtlich richtige ist.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Vergaberecht
Ausgabe
Nr. 6
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Seiten
S. 758-761