Probleme ärztlicher Zwangsmaßnahmen im Maßregelvollzug.

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SEBI: 85/1501

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Zusammenfassung

Mit dem Strafvollzugsgesetz von 1976 wurde zwar die Rechtsstellung von in der Psychiatrie untergebrachten Personen klarer als zuvor bestimmt, jedoch bleiben die Maßnahmen, die vom Arzt ohne oder gegen den Willen des untergebrachten Patienten durchgeführt werden, sowohl unter juristischen als auch unter ärztlich-ethischen Aspekten äußerst konfliktbesetzt und schwierig. Der Verfasser stellt die Rechtsgrundlagen medizinischer Zwangsmaßnahmen im Maßregelvollzug gemäß Pargr. 63,64 Strafgesetzbuch dar und überprüft deren Anwendbarkeit aus eigener Kenntnis der Praxis. Ebenso erfolgen Hinweise auf andere von Ärzten veranlaßte Zwangsmaßnahmen und auf die Situation von Straftätern, die sich aufgrund von Gerichtsurteilen in psychiatrischen Krankenhäusern befinden. Ergebnis ist u.a., daß die Rechtslage zwar in den einzelnen Bundesländern differiert, generell der Untergebrachte jedoch zur Duldung ärztlicher Maßnahmen verpflichtet ist, die er sonst nicht hinnehmen müßte. gwo/difu

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Strafvollzug, Psychiatrie, Arzt, Zwangsmaßnahme, Medizin, Strafrecht, Zwangsunterbringung, Verwaltungsrecht, Gesundheitswesen, Krankenanstalt, Daseinsvorsorge, Krankenhaus

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Berlin: (1985), 79 S.(med.Diss.; FU Berlin 1985)

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Strafvollzug, Psychiatrie, Arzt, Zwangsmaßnahme, Medizin, Strafrecht, Zwangsunterbringung, Verwaltungsrecht, Gesundheitswesen, Krankenanstalt, Daseinsvorsorge, Krankenhaus

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