Stadt ohne Hürden. Wege zur Barrierefreiheit.

Eppinger
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Eppinger

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: Kws 740 ZB 6798

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Abstract

In der Vergangenheit mussten Behinderte im städtischen Alltag große Anpassungsleistungen vollbringen. Die im Jahr 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) hat für die Teilhabe Behinderter neue Maßstäbe gesetzt. Eine Aufgabe ist die Sicherstellung umfassender Barrierefreiheit in den Kommunen. Die Rahmenbedingungen müssen so geändert werden, dass sie für alle passen. Inklusion beginnt in der Kindertagesstätte und setzt sich fort in den Schulen, bei Wohnen, Freizeit, Sport und auf dem Arbeitsmarkt. Bei der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum geht es nicht nur um bauliche Maßnahmen sondern auch um den Zugang zur Informationstechnologie. In dem Beitrag wird anhand von einigen Beispielen aufgezeigt, wie Kommunen Eigenintiative entwickeln: Dillingen hat als erste Kommune im Saarland einen "Beauftragten Barrierefreiheit" installiert. Er hat unter anderem die Aufgabe, alle Neubaumaßnahmen auf ihre Barrierefreiheit hin zu überprüfen. Ähnlich das Vorgehen in Homburg im Saarpfalz-Kreis. Hier müssen sämtliche Baupläne der städtischen Behindertenbeauftragten oder Seniorenbeauftragten zur Genehmigung vorgelegt werden. In Steinhagen im Kreis Gütersloh wurde eine Wohnberatungsstelle für Senioren eingerichtet. Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland ein Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen verabschiedet, das ab Januar 2015 gilt.

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Der Gemeinderat

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Nr. 2

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S. 32-33

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