Entschädigungsregelungen für Mitglieder kommunaler Vertretungskörperschaften.

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SEBI: 92/263

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Zusammenfassung

Die Entschädigungsregelungen für kommunale Mandatsträger haben ihren systematischen Standort in den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften über die Rechtsstellung der Gemeindevertreter.Diese üben ihr Amt ehrenamtlich, nebenberuflich und unentgeltlich aus und erhalten im Gegensatz zu Bundestags- und Landtagsabgeordneten keine festen Bezüge für ihr (kommunal-) politisches Engagement.Geldleistungen an Gemeindevertreter sollen diesen keine Vorteile bringen, die über die Kompensation der mandatsbedingten Einbußen hinausgehen.Damit wird die Ehrenamtlichkeit der kommunalen Selbstverwaltung gesichert und zugleich das verfassungsrechtliche Gebot der passiven Wahlgleichheit effektiviert.Die Arbeit mündet ein in die Auseinandersetzung mit Reformüberlegungen, die angesichts der stetig steigenden zeitlichen Belastung der Mandatsträger angestellt werden. kmr/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Entschädigung, Ehrenamt, Nebenerwerb, Verdienstausfallersatz, Nachteilsausgleich, Unkostenersatz, Gemeindeordnung, Rechtsreform, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Kommunale Vertretungskörperschaft, Recht, Kommunalrecht

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Frankfurt/Main: Lang (1991), XXXIX, 286 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Münster 1991)

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Entschädigung, Ehrenamt, Nebenerwerb, Verdienstausfallersatz, Nachteilsausgleich, Unkostenersatz, Gemeindeordnung, Rechtsreform, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Kommunale Vertretungskörperschaft, Recht, Kommunalrecht

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1153