Die Selbsthilfe kennt viele Wege. Um die Zukunft der Wohnungsgenossenschaften.
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Abstract
Auch eine gemeinnützige Baugenossenschaft muss sich als Wirtschaftsunternehmen verstehen, obwohl sie auch künftig dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Ihre Leistungsfähigkeit und ihr Leistungswille in qualitativer wie quantitativer Hinsicht werden durch das Management bestimmt. Ideen wie die zusätzliche Einrichtung von Altenwohnheimen, Sportanlagen, Spielwohnungen innerhalb von Wohnanlagen tragen zum Ansehen von gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften bei. Auf der betriebswirtschaftlichen Seite stellt sich die Frage der optimalen Betriebsgröße, die durch Konzentration über Kooperation oder Fusion erreicht werden kann. hg
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Wohnungswesen, Wohnungsbauunternehmen, Alteneinrichtung, Kinderspielplatz, Sporteinrichtung
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 33(1980)Nr.9, S.507-508,
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Wohnungswesen, Wohnungsbauunternehmen, Alteneinrichtung, Kinderspielplatz, Sporteinrichtung