Geruchsimmissionen - Beurteilung der Wirkung auf den Menschen.
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SEBI: Zs 491-4
IRB: Z 916
BBR: Z 148
IRB: Z 916
BBR: Z 148
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Zusammenfassung
Das "Riechhirn" dient unter anderm der Regulation des emotionalen und affektiven Verhaltens und ist damit eine Grundlage für vegetative und psychoemotionale Wirkungen von Gerüchen. Olfaktorische Wirkungen können mit Hilfe von Olfaktometern bzw. mit Einsatz elektrophysiologiscer Methoden überprüft werden. Dazu gehören Feststellungen über Empfindungsschwellen und spezifische Geruchsqualitätsschwellen, Adaptionsvorgänge, Neutralisierung des Geruchssepithels und der Markierung oder Geruchsverdeckung. Die Einführung eines Geruchsmeldesystems zur Zusammenarbeit von Bevölkerung und Unternehmen hat sich bei der Sanierung von Geruchsemittenten gut bewährt und sollte vor allem während Probebetriebszeiträumen auch bei Neuanlagen von Industriebetrieben im Rahmen von Beweissicherungsverfahren Berücksichtigung finden. (-y-)
Beschreibung
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Luftverunreinigung, Geruchsbelästigung, Wahrnehmung, Wirkung, Analysemethode, Industrieanlage, Gesundheit, Umweltverträglichkeitsprüfung, Grenzwertbestimmung, Umweltpflege, Luft
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Forum Städte-Hygiene, 34(1983), Nr.4, S.170-177, Abb., Tab., Lit.
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Luftverunreinigung, Geruchsbelästigung, Wahrnehmung, Wirkung, Analysemethode, Industrieanlage, Gesundheit, Umweltverträglichkeitsprüfung, Grenzwertbestimmung, Umweltpflege, Luft