Die Entwicklung des Wasserkraftrechts vom 14. bis zum 19. Jahrhundert, aufgezeigt am Beispiel der fränkischen Schöpfräder.
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SEBI: 76/1909
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DI
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Abstract
Die Bedeutung der Schöpfräder in Deutschland war zumindest mitursächlich für die Entwicklung des Wasserkraftrechts. Die Schöpfräder hatten vor allem in Franken eine überaus weite Verbreitung gefunden. Diese Häufigkeit gab Anlaß, die Untersuchung der Rechtsentwicklung am Beispiel der fränkischen Schöpfräder zu beginnen. Ihr Ziel ist es, die Bedeutung der Schöpfräder als Instrument der Wiesenbewässerung für die Entwicklung des Wasserkraftrechts in einem regional begrenzten Gebiet aufzuzeigen, deren erster Abschluß die bayerischen Wassergesetze von 1852 waren. Die Arbeit ist bemüht, das Vorhandensein und die weitere Entwicklung von Rechtsgrundsätzen nachzuweisen, die beim Betrieb von Schöpfrädern als Wasserkraftanlage als verbindlich angesehen wurden. Als maßgebliche Quellenliteratur wurden Urkunden aus den Staatsarchiven Bamberg, Nürnberg, Erlangen und dem Stadtarchiv Nürnberg verwendet (im Anhang). Die Untersuchung gliedert sich in die Rechtsverhältnisse bei Einführung (14./15. Jahrhundert) der Wiesenwässerung durch Schöpfräder, ihre Entwicklung beim Betrieb, insbesondere bei Streitfällen, und schließt mit dem Weg bis zu den Wassergesetzen von 1852.
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Schöpfrad, Wasserkraft, Wasserkraftanlage, Wasserrecht, Energierecht, Rechtsgeschichte, Energieversorgung, Verwaltungsrecht, Recht, Geschichte
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Frankfurt/Main: Selbstverlag (1971), 136 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1971)
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Schöpfrad, Wasserkraft, Wasserkraftanlage, Wasserrecht, Energierecht, Rechtsgeschichte, Energieversorgung, Verwaltungsrecht, Recht, Geschichte