Erfahrungen mit der Trinkwasserverordnung der Bundesrepublik. Erfahrungen aus der Sicht des Chemikers.
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1982
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IRB: Z 916
BBR: Z 148
SEBI: Zs 491-4
BBR: Z 148
SEBI: Zs 491-4
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Zusammenfassung
In der Bundesrepublik Deutschland wurden erstmalig durch die Trinkwasserverordnung Grenzwerte fuer chemische Stoffe vorgeschrieben. Diese Grenzwerte entsprechen weitgehend den internationalen Normen. Nur fuer Nitrat ist ein fast doppelt so hoher Wert festgelegt worden. Fuer die einzelnen Parameter sind Untersuchungsvorschriften im Prinzip festgelegt; ueber deren Weiterentwicklung und Erarbeitung der entsprechenden DIN-Normen wird berichtet. Die Ergebnisse von ueber 2000 Trinkwasseruntersuchungen in den letzten Jahren zeigen, dass fast alle Grenzwerte eingehalten werden. Gm
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Forum Städte-Hygiene, 33(1982)Nr.2, S.62-66, Tab., Lit.