Der Kindergarten als eigenständige Einrichtung der Jugendhilfe.

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SEBI: Zs 569-4
BBR: Z 79

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Zusammenfassung

In der Diskussion um die Funktion des Kindergartens im Zusammenhang mit der vorschulischen Bildung des Kindes hat die BAG der Landesjugendämter und überörtlichen Erziehungsbehörden im Herbst 1968 eine eigene Stellungnahme erarbeitet In ihr wird die Institution Kindergarten als eigenständige Erziehungsinstanz (d.h. nicht nur als familienergänzende Notmaßnahme) dargestellt, deren Förderung nicht am Leistungsprinzip orientiert und deshalb auch nicht "Vorschule'' sein kann. Die BAG spricht sich eindeutig gegen einen obligatorischen Kindergartenbesuch aus.

Beschreibung

Schlagwörter

Kindergarten, Vorschule, Bildung, Alter, Bildungseinrichtung, Jugendamt

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In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (1969) S. 101

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Kindergarten, Vorschule, Bildung, Alter, Bildungseinrichtung, Jugendamt

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DJI-Dok.; 2/69