Risikoverteilung im Bauvertrag bei Verwendung von neuen Bautechniken.

Florentz
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Florentz

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München

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ZLB: 93/1364

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DI
S

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Abstract

Die Verwendung von neuen, nicht konventionellen Bautechniken wirft nicht nur ingenieurtechnische Schwierigkeiten auf, sondern begründet auch rechtliche Probleme, die die vorliegende Arbeit untersucht. Nach der Klärung von Begriffen (Neuheits- und Mangelbegriff, Stand der Technik) geht der Autor auf die Mängelbeseitigung und die Verschuldenshaftung ein, wobei er die Einbeziehung des Herstellers von neuen Baumaterialien in die Haftung fordert. Bei den neuen Techniken - besonders in den Detailbereichen - erfolgt keine vertragliche Festlegung, so daß der Risikoverteilung bei den entsprechenden Mängeln besondere Bedeutung zukommt. Im Zusammenhang damit bereiten die Zulässigkeit dieser Techniken, der Fehlermaßstab, die Auswirkungen von Systemmängeln und die zu beachtenden Sorgfaltspflichten große Schwierigkeiten. Der Erörterung liegt der Bauvertrag nach BGB und VOB zugrunde. rebo/difu

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250 S.

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 336