Der praktische Fall - Die Erschließungsstraße.

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SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142

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Zusammenfassung

Nach vorgezogener Bürgerbeteiligung und Auslegung des vom Gemeinderat beschlossenen Bebauungsplans für ein Wohngebiet wird die Erschließung aufgrund des Einspruchs des Straßenbauamtes geändert. Für diese Änderung wird nur eine eingeschränkte Beteiligung durchgeführt. Ein betroffener Mieter im benachbarten Wohngebiet stellte gegen diesen geänderten Plan Antrag auf Normenkontrolle beim OVG. In der Fallbearbeitung werden Zulässigkeit und Begründetheit des Normenkontrollantrags untersucht. kr

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Recht, Bebauungsplanung, Bauleitplanung, Erschließung, Beschluss, Bürgerbeteiligung, Beteiligungsverfahren, Betroffener, Normenkontrolle, Oberverwaltungsgericht, Planänderung, Auslegung

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Verwaltungsrundschau 29(1983)Nr.10, S.352-357, Lit.

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Recht, Bebauungsplanung, Bauleitplanung, Erschließung, Beschluss, Bürgerbeteiligung, Beteiligungsverfahren, Betroffener, Normenkontrolle, Oberverwaltungsgericht, Planänderung, Auslegung

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