Rechtliche, fachliche und überfachliche Aspekte von Golfplatzprojekten in Bayern.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
SEBI: Zs 987-4
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Eine sprunghaft gestiegene Nachfrage und der große Flächenbedarf machen die Planung von Golfplätzen konfliktträchtig. Umweltpolitisch bisher umstritten, mehren sich nun positive Stimmen aus der Agrarpolitik, die einen Beitrag zur Lösung des Überschußmengenproblems durch die Herausnahme von Flächen aus der Bewirtschaftung erwarten. Eine Bewertung zeigt, daß diese Erwartungen nicht zu hoch angesetzt werden dürfen. Durch geeignete landschaftspflegerische und gestalterische Maßnahmen können Golfplätze umweltverträglich errichtet und betrieben werden. Dies setzt jedoch die konsequente und umfassende Anwendung des landesplanerischen sowie des bau- und naturschutzrechtlichen Instrumentariums voraus. Von Bedeutung sind daneben regelmäßig auch Bestimmungen des Wasser-, Wald- und Pflanzenschutzmittelrechts. In Bereichen, auf die sich die Nachfrage nach Golfplätzen besonders konzentriert, kann sich über das vorhandene rechtliche Instrumentarium hinaus zusätzlich ein regionalplanerischer Steuerungsbedarf ergeben. (-y-)
Description
Keywords
Flächenbedarf, Nachfrageentwicklung, Abwägung, Bewertungskriterium, Planungskriterium, Landschaftsschutz, Naturschutz, Erholung, Regionalplanung, Agrarpolitik, Nutzungskonflikt, Golfplatz, Rechtsgrundlage, Recht, Landesplanung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Bayerische Verwaltungsblätter, München 120(1989), Nr.22, S.673-679, Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Flächenbedarf, Nachfrageentwicklung, Abwägung, Bewertungskriterium, Planungskriterium, Landschaftsschutz, Naturschutz, Erholung, Regionalplanung, Agrarpolitik, Nutzungskonflikt, Golfplatz, Rechtsgrundlage, Recht, Landesplanung