Der Ausflug - Überlegungen zur definitorischen Abgrenzung.

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SEBI: Zs 365-32
BBR: X 251

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Zusammenfassung

Der Ausflugsverkehr ist als Teil der touristischen Nachfrage anzusehen. Es fehlt jedoch eine eindeutige Definition des Begriffs "Ausflug". Nach einem Überblick über die bestehenden Erklärungsansätze, gelangt der Autor zu folgender Begriffsabgrenzung: "Als Ausflug ist jedes Verlassen des abgegrenzten Wohnumfeldes zu verstehen, das nicht als Fahrt von oder zur Schule, zum Arbeitsplatz, zur Berufsausübung vorgenommen wird, das nicht als Einkaufsfahrt zur Deckung des täglichen Bedarfs dient und nicht einer gewissen Routine oder Regelmäßigkeit unterliegt." Diese Definition ist für die Erfassung der Ausgaben und Umsätze verwendbar. Sie berücksichtigt den persönlichen Eindruck der Betroffenen, zumal diese Definition in Verbindung mit einem detaillierten Fragebogen zum Ausflugsverhalten angewendet wird. Der Fragebogen ermöglicht die Auswahl weiterer Abgrenzungskriterien. Kä/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Freizeitwissenschaft, Naherholungsverkehr, Naherholungsraum, Begriffsbestimmung, Freizeit, Fremdenverkehr

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In: Jahrbuch für Fremdenverkehr., 32(1985), S. 114-125

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Freizeitwissenschaft, Naherholungsverkehr, Naherholungsraum, Begriffsbestimmung, Freizeit, Fremdenverkehr

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