Stellungnahme der Kommunen zum Entwurf eines Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften.
Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen
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DE
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Köln
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ZLB: 4-Zs 2851
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RE
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Abstract
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will mit einem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) einen Rechtsrahmen für privates Engagement der Eigentümer und Gewerbetreibenden in innerstädtischen Geschäftszentren schaffen und hat einen ersten Entwurf vorgelegt. Das mit dem Gesetz zur Verfügung gestellte Instrumentarium soll diejenigen in die Revitalisierung eines Quartiers einbinden, die auch wirtschaftlich maßgeblich hiervon profitieren. Die Erfahrungen der bislang 22 Modellprojekte in Nordrhein-Westfalen haben gezeigt, dass noch große Hemmnisse für ein dauerhaftes privates Engagement bestehen, denen mit der gesetzlich zu regelnden Abgabenpflicht wirkungsvoll begegnet werden soll. Der Beitrag enthält die Stellungsnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen zum Gesetzentwurf. Nach Meinung der Arbeitsgemeinschaft kann das Instrument der Immobilien- und Standortgemeinschaften der nachhaltigen finanziellen und organisatorischen Absicherung der erforderlichen Maßnahmenprogramme dienen und damit zur Verstetigung eigentümergetragener Prozesse der Zentrenaufwertung beitragen. Dies gilt insbesondere in Gebieten, in denen ein hoher Organisationsgrad der örtlichen Grundeigentümer und Gewerbetreibenden gegeben ist oder in denen bereits ISG-ähnliche Strukturen oder Initiativen infolge von City-Management-Projekten bestehen. difu
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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Nr. 6
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S. 150-152