Die organisierte Verantwortungslosigkeit. Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie als bleibende Herausforderung.

VS Verl. f. Sozialwissenschaften
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Herausgeber

VS Verl. f. Sozialwissenschaften

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Wiesbaden

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ISSN

0931-279X

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Zusammenfassung

Die Verantwortung für die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen liegt bei der Jugendhilfe, die im SGB VIII geregelt ist. Die Verantwortung für die Erhaltung, Wiederherstellung oder Besserung des Gesundheitszustandes von Kindern und Jugendlichen liegt hingegen bei der Gesundheitsversorgung, die im SGB V geregelt ist.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Sozial Extra

Ausgabe

Nr. 5/6

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Seiten

S. 24-28

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