Geltungsverlust funktionsloser Bebauungspläne? - Voraussetzungen, Tragweite und Grenzen eines außergewöhnlichen Außerkraftsetzungsgrundes.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1990
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
SEBI: Zs 987-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Bebauungspläne können auf Grund normabweichender Fakten funktionslos werden und in der Folge außer Kraft treten, dies jedoch nur unter engen Voraussetzungen.Funktion des Bebauungsplans ist die Ordnung der baulichen Entwicklung im Plangebiet.Er wird daher funktionslos, wenn auf Grund geänderter Verhätlnisse die in ihm enthaltenen Festsetzungen ihre Ordnungsfunktion nicht mehr erfüllen können.Es muß sich um tatsächliche Voraussetzungen handeln, die sich innerhalb des Plangebiets vollziehen und für den Planadressaten evident sind.Es handelt sich hier um einen außergewöhnlichen Außerkraftsetzungsgrund, der - auch aus verfassungsrechtlichen Gründen - eng auszulegen ist.Allein eine Aufgabe der ursprünglichen planerischen Intentionen rechtfertigt noch nicht die Funktionslosigkeit des Plans.Ist eine Festsetzung funktionslos geworden, so tritt grundsätzlich nur sie außer Kraft, nicht der Plan als Ganzes.Die einschlägige Rechtsprechung des BVerwG und des BayVGH werden referiert.(-y-)
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Bayerische Verwaltungsblätter, München 121(1990), Nr.3, S.71-78, Lit.