Geltungsverlust funktionsloser Bebauungspläne? - Voraussetzungen, Tragweite und Grenzen eines außergewöhnlichen Außerkraftsetzungsgrundes.

Degenhart, Christoph
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1990

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Bebauungspläne können auf Grund normabweichender Fakten funktionslos werden und in der Folge außer Kraft treten, dies jedoch nur unter engen Voraussetzungen.Funktion des Bebauungsplans ist die Ordnung der baulichen Entwicklung im Plangebiet.Er wird daher funktionslos, wenn auf Grund geänderter Verhätlnisse die in ihm enthaltenen Festsetzungen ihre Ordnungsfunktion nicht mehr erfüllen können.Es muß sich um tatsächliche Voraussetzungen handeln, die sich innerhalb des Plangebiets vollziehen und für den Planadressaten evident sind.Es handelt sich hier um einen außergewöhnlichen Außerkraftsetzungsgrund, der - auch aus verfassungsrechtlichen Gründen - eng auszulegen ist.Allein eine Aufgabe der ursprünglichen planerischen Intentionen rechtfertigt noch nicht die Funktionslosigkeit des Plans.Ist eine Festsetzung funktionslos geworden, so tritt grundsätzlich nur sie außer Kraft, nicht der Plan als Ganzes.Die einschlägige Rechtsprechung des BVerwG und des BayVGH werden referiert.(-y-)

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Bayerische Verwaltungsblätter, München 121(1990), Nr.3, S.71-78, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen