Betriebliche Altersversorgung und Mitbestimmung. Neuregelungen des BetrAVG unter Berücksichtigung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates bei Pensionsfonds.

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Hamburg

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ZLB: 2009/2936

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DI
RE

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Abstract

Es werden mitbestimmungsrechtliche Problematiken untersucht, die durch die Einführung des Pensionsfonds als Versorgungseinrichtung der betrieblichen Altersversorgung entstehen können. Zunächst werden neben den allgemeinen, durch die Rentenreform bewirkten gesetzlichen Änderungen unter Einbeziehung des Entgeltumwandlungsanspruchs und der rechtlichen Struktur des Pensionsfonds die "klassischen" Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung dargestellt. Dann erfolgt die Zuordnung der betrieblichen Altersversorgung in den mitbestimmungspflichtigen Bereich und die Systematik des § 87 Abs. 1 Ziff. 8 und 10 BetrVG. Daneben werden die allgemeinen Voraussetzungen für die Einschlägigkeit der mitbestimmungsrelevanten Tatbestände erläutert. Der dritte Abschnitt beschäftigt mit der Qualifizierung des Pensionsfonds als Sozialeinrichtung gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 8 BetrVG und eröffnet - je nach Einordnung - im Ergebnis den Anwendungsbereich von § 87 Abs. 1 Ziff. 8 bzw. 10 BetrVG. Schließlich werden die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung über einen Pensionsfonds unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des BAG untersucht. Dabei wird differenziert, ob eine arbeitgeberfinanzierte oder über eine Entgeltumwandlung durchgeführte betriebliche Altersversorgungsmaßnahme vorliegt, und erläutert, wie sich die unterschiedliche "Finanzierung" auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates auswirkt. Abschließend erfolgt eine Darstellung der Mitbestimmungsbefugnisse gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 4 BetrVG und annexen Beteiligungsrechte des Betriebsrates nach §§ 75, 80 BetrVG sowie des Initiativrechtes und des gerichtlichen Verfahrens bei Streitigkeiten über das Mitbestimmungsrecht.

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XVI, 297 S.

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Arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse; 136