Kreisneugliederung im Raum Göttingen/Northeim.
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1975
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SEBI: 79/5087-4
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GU
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Zusammenfassung
Das Gutachten nimmt Stellung zum Inhalt des Entwurfs des Achten Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform in Niedersachsen, soweit er den Raum Göttingen/Northeim betrifft.Das Gutachten behandelt die Fragen, ob unter verwaltungsökonomischen, raumordnerischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Ausgliederung der Stadt Göttingen aus dem Landkreis Göttingen zu rechtfertigen ist, wobei auch erörtert wird, ob die Zusammenlegung des Landkreises Northeim mit dem gegebenfalls verbleibenden Restkreis Göttingen eine sinnvolle Alternative darstellen würde und ob die evtl.Aufrechterhaltung der Kreisangehörigkeit Göttingens verfassungsmäßig ist.Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, daß die von der Landesregierung im Achten Reformgesetz vorgesehene Erhaltung des Landkreises Göttingen und die Beibehaltung der Kreisangehörigkeit Göttingens das beste Modell unter den untersuchten Neugliederungsalternativen darstellt und die vorgesehene wesentlich entschärfte Kreisangehörigkeit der Stadt Göttingen nicht verfassungswidrig ist. ms/difu
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Speyer: (1975), 193 S., Abb.; Tab.; Lit.