Neues zum Rechtsgrundlagenstreit im Umwelteuroparecht. Doppelabstützungen mit artikelweiser Zuordnung als Lösung?
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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Abstract
Seit Einführung einer ausdrücklichen Kompetenz für eine gemeinsame Umweltpolitik und zur Berücksichtigung des Umweltschutzes auch im Rahmen der Rechtsharmonisierung durch die Einheitliche Europäische Akte stellt die Frage der Abgrenzung zwischen den Kompetenzgrundlagen nach Art. 175 EG und Art. 95 EG ein klassisches Problem des europäischen Umweltrechts dar. Unsicherheiten bei der kompetenzrechtlichen Abgrenzung führten in der Vergangenheit immer wieder zu Doppelabstützungen, welche jedoch nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH nur in begrenzten Ausnahmefällen zugelassen wurden. Für zwei aktuelle umweltbezogene Rechtsetzungsakte wird ebenfalls eine Doppelabstützung bemüht, wobei zunächst Art. 175 EG als Rechtsgrundlage genannt wird, daneben aber artikelweise einzelne Rechtsnormen Art. 95 EG zugeordnet werden. Diese bereits im Rechtsetzungsverfahren umstrittene neue Variante der kompetenzrechtlichen Aufteilung soll an den Maßstäben der bisherigen Rechtsprechung des EuGH gemessen und kritisch gewürdigt werden. difu
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 2
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S. 71-76