Die Verfassungsmäßigkeit der transitorischen Enteignung.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 84/18
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Über den Eigentumsschutz entscheidet nicht nur die verfassungsgesetzlich geschützte Eigentumsgarantie, sondern auch die Ausgestaltung des Rechtsinstituts der Enteignung nach Art. 14 GG. Unter diesem Aspekt verfolgt die Arbeit das Enteignungsinstitut des Art. 14 GG, um auf diese Weise zu einer Stärkung des Eigentumsschutzes beizutragen. Dazu untersucht der Verfasser die "transitorische" Enteignung, eine im modernen Städtebaurecht anzutreffende Spielart einer institutionell gewandelten Grundstücksenteignung, die eine bessere Umverteilung des Eigentums unter Privaten durch den Staat ermöglicht. In diesem Zusammenhang sind nur die Handhabungen erlaubt, die den eigentumsrechtlichen Status quo unberührt lassen. Dazu wird im einzelnen die Verfassungskonformität der transitorischen Enteignung einschließlich ihrer verschiedenen Erscheinungsformen (z.B. Städtebauförderungsgesetz) geprüft. kp/difu
Description
Keywords
Enteignung, Transit, Verfassungsmäßigkeit, Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz, Bodenreform, Reichssiedlungsgesetz, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Verfassungsrecht, Bodenrecht, Bauplanungsrecht, Recht, Eigentum
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Berlin: Duncker & Humblot (1983), 322 S., Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1981/82)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Enteignung, Transit, Verfassungsmäßigkeit, Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz, Bodenreform, Reichssiedlungsgesetz, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Verfassungsrecht, Bodenrecht, Bauplanungsrecht, Recht, Eigentum
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Schriften zum öffentlichen Recht; 455