Die Verfassungsmäßigkeit der transitorischen Enteignung.

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SEBI: 84/18

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Abstract

Über den Eigentumsschutz entscheidet nicht nur die verfassungsgesetzlich geschützte Eigentumsgarantie, sondern auch die Ausgestaltung des Rechtsinstituts der Enteignung nach Art. 14 GG. Unter diesem Aspekt verfolgt die Arbeit das Enteignungsinstitut des Art. 14 GG, um auf diese Weise zu einer Stärkung des Eigentumsschutzes beizutragen. Dazu untersucht der Verfasser die "transitorische" Enteignung, eine im modernen Städtebaurecht anzutreffende Spielart einer institutionell gewandelten Grundstücksenteignung, die eine bessere Umverteilung des Eigentums unter Privaten durch den Staat ermöglicht. In diesem Zusammenhang sind nur die Handhabungen erlaubt, die den eigentumsrechtlichen Status quo unberührt lassen. Dazu wird im einzelnen die Verfassungskonformität der transitorischen Enteignung einschließlich ihrer verschiedenen Erscheinungsformen (z.B. Städtebauförderungsgesetz) geprüft. kp/difu

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Enteignung, Transit, Verfassungsmäßigkeit, Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz, Bodenreform, Reichssiedlungsgesetz, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Verfassungsrecht, Bodenrecht, Bauplanungsrecht, Recht, Eigentum

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Berlin: Duncker & Humblot (1983), 322 S., Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1981/82)

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Enteignung, Transit, Verfassungsmäßigkeit, Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz, Bodenreform, Reichssiedlungsgesetz, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Verfassungsrecht, Bodenrecht, Bauplanungsrecht, Recht, Eigentum

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Schriften zum öffentlichen Recht; 455