Das Übereinkommen vom 28. April 1999 über die Zusammenarbeit in Verfahren wegen Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften und bei der Vollstreckung von dafür verhängten Geldbußen und Geldstrafen.
Beck
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Beck
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DE
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München
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0934-1307
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ZLB: Zs 4033-4
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KO
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Abstract
Das am 28.4.1999 von 15 Staaten unterzeichnete Übereinkommen über die Zusammenarbeit bei Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften soll ermöglichen, durchreisende Verkehrssünder rechtzeitig zu ermitteln, um rechtskräftige Entscheidungen (Geldbußen) des Tatortstaates im Heimatstaat des Betroffenen zu vollstrecken. Es werden die Entstehungsgeschichte und die Inhalte des Übereinkommens, das in Deutschland u.a. noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages bedarf, beschrieben. difu
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Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
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Nr. 6
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S. 237-240