Neue Möglichkeiten, bei eigengenutzten Wohnobjekten Schuldzinsen und andere Werbungskosten voll abzusetzen.
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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4
SEBI: Zs 818-4
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Zusammenfassung
Wird das bisherige Einfamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus (Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung) so entsteht die Rechtsfolge, dass die Mieteinkünfte nicht nach der Pauschalierungsvorschrift des § 21 a EStG ermittelt werden, sondern nach den allgemeinen Bestimmungen des § 21 EStG, wonach Schuldzinsen und sonstige Werbungskosten voll absetzbar sind. Anhand von Fallbeispielen zeigt der Autor Möglichkeiten zur Steuerersparnis auf. rh
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Wohnen/Wohnung, Recht, Finanzierung, Steuerrecht, Steuervorteil, Wohngebäude, Einkommensteuergesetz, Schuldzins, Werbungskosten
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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 35(1982)Nr.11, S.329-331, Lit.
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Wohnen/Wohnung, Recht, Finanzierung, Steuerrecht, Steuervorteil, Wohngebäude, Einkommensteuergesetz, Schuldzins, Werbungskosten