Sportanlagen im Wohnbereich. Rechtsproblematik aus öffentlich-rechtlicher Sicht.

Gaentzsch, Guenter
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1985

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IRB: Z 1585

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Zusammenfassung

Die Entscheidung über die bauaufsichtliche Genehmigung einer Sportanlage wie auch über den Erlass einer Anordnung ergeht in Anwendung von Vorschriften allein des öffentlichen Rechts. Ihr Gegenstand ist nicht die Gestaltung des privaten Nachbarrechtsverhältnisses. § 14 BImSchG, wonach die erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung privatrechtliche Ansprüche auf Einstellung der Anlage ausschließt, bleibt außer Betracht, da die interessierenden Sportanlagen nicht der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung unterliegen. (rh)

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Umwelt- und Planungsrecht 5(1985), Nr.6, S.201-210, Lit.

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