Die befriedende Wirkung des Raumordnungsverfahrens.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: R 620 ZB 7013
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RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Bei der Beurteilung von raumbezogenen Projekten mit überörtlicher Bedeutung geht es vorwiegend um die Entscheidung von Wertkonflikten. Für diese Aufgabe sind die Landesplanungsbehörden besser geeignet als die Fachplanungsbehörden, weil im Rahmen eines von einer Landesplanungsbehörde durchgeführten Raumordnungsverfahrens weder die Gefahr besteht noch der Anschein erweckt wird, dass die Gewichtung der in einer Konfliktsituation widerstreitenden Werte, also ihre Abwägung, einseitig fachbezogen erfolgt. Die von einem Projekt Betroffenen billigen den Landesplanungsbehörden eher zu, dass sie ihre Entscheidungen sachgerecht fachübergreifend treffen. Das gilt vor allem dann, wenn ihre Tätigkeit durch eine Transparenz vermittelnde Öffentlichkeitsarbeit begleitet wird. Die Gefahr der Eskalation von Konflikten in der Öffentlichkeit ist geringer. Das Raumordnungsverfahren kann somit bei der Bewältigung von raumbedeutsamen Konflikten befriedend wirken.
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Journal
Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 24
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S. 746-748