Die Düsseldorfer Anwaltschaft bis 1820.
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1985
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SEBI: 86/6249
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Zusammenfassung
Die Epoche der Aufklärung ist der Ausgangspunkt der Arbeit über die Rechtsanwaltschaft in Düsseldorf im 18. und frühen 19. Jahrhundert. Im Anschluß an einen alllgemeinen Überblick über die Sachwaltertätigkeit vom Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert wendet sich die Arbeit einer Bestandsaufnahme der Tätigkeit des Sachwalters in Jülich-Berg zu Beginn der Neuzeit zu. Ein wichtiger Einschnitt für die Tätigkeit der Prokuratoren und Advokaten (den beiden Hauptformen der Sachwalter) war die Gründung des Jülich-Bergischen Oberappellationsgerichts zu Düsseldorf im Jahre 1769. Damit streifte der Kurfürst Karl Theodor die letzten rechtlichen Fesseln ab, die seine Herzogtümer noch mit dem Reichskammergericht und damit auch mit dem Deutschen Reich verbanden. Behandelt werden Gebühren, die Schriftsatzführung, der Eid, Ausbildung und Zulassungsvoraussetzungen der Advokaten sowie weitere Themen. Die Arbeit ergänzt zeitlich eine frühere Dissertation (Neuber, Die Entwicklung der Düsseldorfer Rechtsanwaltschaft 1820-1878, Köln 1975). chb/difu
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Köln: (1985), VI, 231 S., Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Köln 1985)