Zur anstehenden Finanzreform der Europäischen Union. Begrenzung auf europäische Aufgaben - Ausgaben kürzen - Reformen zielstrebig und konsequent voranbringen.

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DE

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Berlin

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ZLB: 4-2009/988

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Zusammenfassung

Zunächst wird die erhebliche Expansion der EU und ihrer Finanzen detailliert dargestellt, ehe grundsätztliche Reformerfordernisse begründet und Reformmöglichkeiten aufgezeigt werden. Diese liegen maßgeblich bei den Aufgaben und Ausgaben, angefangen bei der Agrarpolitik, deren Einkommensstützung schrittweise in nationale Zuständigkeit überführt werden soll. Auch für die Strukturpolitik wird eine Neuordnung der Zuständigkeit angestrebt, generellen Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist der Vorzug zu geben, die ergänzende Strukturförderung sollte auf besonders schwache Regionen und Mitglieder beschränkt bleiben. Die Studie zeigt zudem, dass auch in anderen Tätigkeitsbereichen der Union Begrenzungen und Reduzierungen der Aufgaben und Ausgaben - einschließlich der Verwaltungsausgaben - möglich sind, wenn das Subsidiaritätsprinzip konsequenter beachtet wird. Nötig sind wirksame Vorkehrungen zur Begrenzung der Aufgaben und Ausgaben. Wirksam, aber schwierig zu erreichen, wären Vertragsänderungen,das bereits vertraglich verankerte Subsidiaritätsprinzip ist grundsätzlich die richtige und notwendige Leitlinie der Reform. Verschuldungsmöglichkeiten zur Finanzierung des Haushaltes sollten der EU nicht eingeräumt werden, auch die bestehende Obergrenze für die Eigenmittel der Union und die Einstimmigkeit im Rat für ihre Festlegung sollten beibehalten werden. Eine gerechte Gestaltung des Finanzierungssystems, seine Vereinfachung und größere Transparenz sollten zur Begrenzung und Minderung der Ausgaben beigetragen, die Finanzkontrolle ist zu verbessern.

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152 S.

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Stellungnahmen. Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler; 32