Ein Valet der Gewerbesteuer.

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DE

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Bonn

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0303-2493

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BBR: Z 703
ZLB: Zs 2548-4
IRB: Z 885
IFL: Z 73

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Abstract

Die gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland praktizierte Gewerbesteuer hat sich in ihrer Struktur seit 200 Jahren kaum verändert. Das hat weitreichende Konsequenzen. Wie kaum eine andere Steuer verstößt die "in die Jahre gekommene" Gewerbesteuer gegen nahezu alle finanzwissenschaftlichen Besteuerungsprinzipien, so daß ihre Mängelliste lang und hinreichend bekannt ist. Um so dringender ist der Reformbedarf. Leider sind die im Rahmen des Jahressteuergesetzes 1996 ursprünglich geplanten Reformschritte wieder einmal verschoben worden. Der vorliegende Beitrag diskutiert probate Ersatzlösungen, die sowohl für die Steuergläubiger wie auch für die Steurzahler gegenüber dem Status-quo mit erheblichen Vorteilen verbunden sind. Der Gesetzgeber ist gefordert, hier endlich einen Reformschritt zu wagen und der in die Jahre gekommenen Gewerbesteuer Valet zu sagen. - (Verf.)

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Nr.8/9

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S.579-582

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