Die Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich bezeichneten Mietflächengröße.
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1990
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ZZ
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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4
SEBI: Zs 818-4
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Zusammenfassung
Die Rechtsprechung hat sich häufig mit Problemen zu befassen, die entstehen, wenn ein Mieter feststellt, daß die Fläche der von ihm gemieteten Räumlichkeiten kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben. Dabei stehen Ansprüche auf Erstattung zuviel gezahlten Mietzinses im Vordergrund. Grundlagen derartiger Ansprüche können Minderungs- und Schadenersatzansprüche sein. Probleme können sich dabei hinsichtlich der Berechnung und Rückwirkung der Minderung und der Feststellung eines Schadens ergeben. Denkbar sind auch Bereicherungsansprüche und Ansprüche nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Dabei ist weiter denkbar, daß der Mieter nach dem Wegfall der Geschäftsgrundlage eine Neuberechnung der Miete verlangt. Zu prüfen sind in diesen Fällen auch Ansprüche auf anteilige Rückzahlung der auf der Grundlage der falschen Größenangabe berechneten Betriebskosten. Ferner ist zu prüfen, ob der Mieter die Aufnahme der tatsächlichen Flächengröße in den Mietvertrag verlangen kann. Abschließend befaßt sich der Bericht mit dem Ausschluß von Erstattungsansprüchen und der Minderung durch Verwirkung und geht zusätzlich auf die Frage der Verjährung ein.(hb)
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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 43(1990), Nr.3, S.81-88, Lit.