Der Einfluß der Baubehörde auf die Gestaltung von Bauvorhaben unter Berücksichtigung des Denkmalschutzrechts

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SEBI: 82/5258

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Zusammenfassung

Der Baubehörde erwachsen aus Bauordnungs- und Bauplanungsrecht verschiedene gestalterische Möglichkeiten. Es wird untersucht, in welchem Maß und in welcher Form dem Staat Mittel zu Gebote stehen, Einfluß auf die bauliche Gestaltung unserer Umwelt zu nehmen. Dazu werden zunächst Inhalt und Zweck der Baugestaltung definiert; um deren Rechtsgrundlagen und ihre Rechtmäßigkeit geht es anschließend; die Durchsetzung der Baugestaltung erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. Ein in Gerichtsentscheidungen immer wieder auftauchendes Problem ist die Frage der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfbarkeit der Behördenentscheidungen hinsichtlich der Gestaltungsbegriffe (unbestimmte Rechtsbegriffe) im Rahmen der Baugenehmigung. Abschließend werden Stellenwert und Bedeutung des Denkmalschutzes bei der Gestaltung von Bauvorhaben erörtert. chb/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Baugestaltung, Baubehörde, Bauvorhaben, Denkmalschutzrecht, Bauordnungsrecht, Verunstaltung, Baugenehmigung, Beurteilungsspielraum, Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz, Baurecht, Bauplanungsrecht, Denkmalschutz

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Würzburg:(1980), X, 147 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1980)

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Baugestaltung, Baubehörde, Bauvorhaben, Denkmalschutzrecht, Bauordnungsrecht, Verunstaltung, Baugenehmigung, Beurteilungsspielraum, Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz, Baurecht, Bauplanungsrecht, Denkmalschutz

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