Beiträge für kommunale Kläranlagen. Die Problematik der Bemessung, Bilanzierung und steuerlichen Begünstigung von Beiträgen zum Bau kommunaler Kläranlagen aus betriebswirtschaftlicher Sicht.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 81/98

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Es liegt nahe, die beim Neu- oder Ausbau von kommunalen Kläranlagen entstehenden Investitionsaufgaben durch Beiträge von den Grundstückseigentümern finanzieren zu lassen. Verwaltungspraxis und Rechtsprechung sehen in der Beitragsfinanzierung keine Probleme. Gemeindliche Klärwerke werden als Teil der Entwässerungsanlage gesehen, ohne die Verschiedenheit von Klärwerk als öffentlichem Betrieb und Kanalisation als Nutzungsfaktor zu bedenken. Da die Beiträge zu den kommunalen Entgeltabgaben gehören, sie damit die Gegenleistung für eine empfangene Verwaltungsleistung darstellen sollen, ist eine ökonomische Analyse des Problemzusammenhangs Voraussetzung für die Lösung der daran anknüpfenden rechtlichen und verwaltungspraktischen Fragen. Im ersten Teil gewinnt der Autor einen Ansatz, öffentliche Leistungen nach der Art zu kennzeichnen, wobei Artunterschiede nicht in einem einheitlichen Verfahren der Entgeltbemessung verschwinden können. Der zweite Teil befaßt sich mit der Bilanzierung und der steuerlichen Abschreibungsbegünstigung gezahlter und gestundeter Kläranlagenbeiträge. ws/difu

Description

Keywords

Entwässerung, Kläranlage, Kommunalbetrieb, Beitragsbemessung, Steuer, Wasserwirtschaft, Kommunalrecht

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Siegburg: Reckinger (1980), 88 S., Lit.; Reg.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Entwässerung, Kläranlage, Kommunalbetrieb, Beitragsbemessung, Steuer, Wasserwirtschaft, Kommunalrecht

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Schriften zum deutschen Kommunalrecht; 21