Soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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0942-5454
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ZLB: Zs 4381
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RE
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Abstract
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil zur Frage der Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen langanhaltender Krankheit Ausführungen gemacht und dabei auch seine Rechtsprechung zur Frage der Prognose der weiteren Arbeisunfähigkeit geändert. Eine als Angestellte beschäftigte Leiterin eines Bauamts war mehrere Monate arbeitsunfähig krank. Das Arbeitsverhältnis wurde knapp acht Monate später gekündigt, obwohl die Angestellte kurz zuvor ein Kurzattest vorgelegt hatte, in dem ausgeführt ist, der Zeitpunkt der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit sei vorerst nicht absehbar, eine neue Entscheidung sei jedoch in zwei Monaten vorgesehen. Die Angestellte klagte gegen die Kündigung. Der Arbeitgeber war der Auffassung, die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit sei zum Zeitpunkt der Kündigung völlig ungewiss gewesen. Das BAG war der Auffassung, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt ist. Urteil vom 29.4.1999 - 2 AZR 431/98 - Eildienst: Bundesgerichtliche Entscheidungen (EBE/BAG) 1999 Nr. 17 S. 131. difu
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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
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Nr. 2
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S. 58-60/Rdnr.33