Energieeffizienz hoch zwei. Energiewirtschaft.

Eppinger
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Eppinger

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: 4-Zs 3025

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Abstract

Strom auf der Basis erneuerbarer Energieträger in Kraftwerken zu erzeugen, bedeutet im Hinblick auf den Ressourcenschutz einen großen Fortschritt gegenüber dem Einsatz fossiler Quellen. Allerdings ist der Wirkungsgrad entsprechender Anlagen mit 18 bis 28 Prozent gering. Ein Mehrfaches - zwischen 80 und 90 Prozent - lässt sich mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erreichen. Bei dieser Technik wird zusätzlich zum Strom auch die anfallende Wärme genutzt. Für Biomasseanlagen, die auf Feuerungssystemen basieren, bietet sich die KWK-Technik besonders an. Für kommunale Energieversorgungsunternehmen ist die Verbrennung von biogenen Reststoffen und Abfällen in KWK-Anlagen interessant, da sie in der Regel über ein großes Potenzial an Landschaftspflegeschnitt verfügen. Es bietet sich eine gute Chance, die dezentralen Strukturen der Energieversorgung zu nutzen und mit Grünabfällen aus der Landschaftspflege zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden Brennstoffe je nach Einsatzstoffvergütungsklasse unterschiedlich gefördert. Wird eine Anlage mit 10 Megawatt (MW) Feuerungsleistung und einer elektrischen Leistung von 1,8 MW mit Landschaftspflegeschnitt und Sägenebenprodukten wie Sägemehl oder Hobelspäne im Verhältnis drei Viertel zu ein Viertel befeuert, ergeben sich auf der Basis der Einsatzstoffvergütung II des EEG jährliche Einnahmen beim Stromverkauf von rund 2,46 Millionen Euro. Anspruch auf Vergütung besteht nur, wenn der Strom im Jahr der Inbetriebnahme und dem darauf folgenden Jahr zu mindestens 25 Prozent und in den weiteren Jahren zu mindestens 60 Prozent in KWK erzeugt wird. Die Wärme muss fossile Energieträger ersetzen und kann im Sinne der Positivliste des EEG für Heizzwecke, zur Warmwasserbereitung, zur Einspeisung in ein Nah- oder Fernwärmenetz oder als Prozesswärme genutzt werden. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine Biomasse-KWK-Anlage vorgenommen. Außerdem wird auf die Anlagen- und Verfahrenstechnik eingegangen.

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Der Gemeinderat

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Nr. 3

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S. 14-15

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