Die Errichtung eines öffentlich-rechtlichen Krankenhausverbundes durch Verschmelzung von Kommunalunternehmen (Bayern).

Boorberg
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Bandtitel

Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0522-5337

ZDB-ID

Standort

ZLB: R 620 ZB 7013

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Städte und Landkreise, die Krankenhäuser in der Rechtsform eines Kommunalunternehmens führen, können sich ohne Rechtsformwandel an Krankenhausverbünden mit anderen kommunalen Häusern in gleicher Rechtsform beteiligen. Art. 49 Abs. 2 KommZG ermöglicht die Verschmelzung von Kommunalunternehmen zu einem gemeinsamen Kommunalunternehmen. Beteiligte einer solchen Verschmelzung können sowohl einzelne Kommunalunternehmen wie auch gemeinsame Kommunalunternehmen sein. Eine solche Verschmelzung ist auch dann zulässig, wenn eine der beteiligten Kommunen bereits an beiden zu verschmelzenden Kommunalunternehmen beteiligt ist.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Bayerische Verwaltungsblätter

Ausgabe

Nr. 24

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Seiten

S. 843-846

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