BBauG 1976 § 34. OVG Bremen, Urt.v.2.12.1980 - 1 BA 25/80.

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1982

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Zusammenfassung

Das gemäß § 34 I BBauG zu beachtende objektivrechtliche Gebot der Rücksichtnahme kann zugunsten eines im angrenzenden Außenbereich vorhandenen Industriebetriebs drittschützende Wirkung entfalten, wenn dessen durch § 35 I BBauG als besonders schutzwürdig anerkannte und gesicherte Rechtsposition ihn in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise aus der Anonymität der nur allgemeinen Umgebung heraushebt (gebietsüberschreitender Nachbarschutz). Zur Gegenseitigkeit des Rücksichtnahmegebots bei vorgegebenem Nebeneinander von emittierendem Industriegebiet und gewachsenem Dorfgebiet mit gemischter landwirtschaftlicher Nutzung und Wohnbebauung. -y-

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 4(1981)Nr.4, S. 190-194, Lit.

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