Die verfassungsrechtliche Dimension der allgemeinen polizeirechtlichen Adressatenpflichten. Zugleich ein Beitrag zur Entwicklung einer funktionalen Adressatendogmatik.
Beck
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Date
1997
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Beck
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DE
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München
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ZLB: 98/1003
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DI
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Abstract
Eine der polizeilichen Aufgaben ist, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren bzw. Störungen zu unterbinden und zu beseitigen. Hierzu wird die Polizei entweder selbst tätig, oder nimmt nach der Adressatenbestimmung Subjekte des Privatrechts in Anspruch. Als Adressaten können nur Personen verpflichtet werden, die entweder als Störer oder als Nichtstörer zu qualifizieren sind. Die Arbeit befaßt sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen der polizeirechtlichen Adressatenpflicht. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die präventivpolizeilichen Pflichten der herkömmlicherweise sogenannten Störer und Nichtstörer. kirs/difu
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XVI, 188 S.
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Münchener Universitätsschriften; 126