Staatshaftung für unterlassenes Verwaltungshandeln.
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1979
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ZZ
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SEBI: 80/986
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Zusammenfassung
Im Gegensatz zum Bereich der Amtshaftung, in dem seit je Geldersatz auch bei Unterlassen ausgesprochen wird, läßt der Bundesgerichtshof bei der von ihm entwickelten originären Staatshaftung für rechtswidriges Verwaltungshandeln Kompensationsansprüche auch im Falle rechtswidrigen Unterlassens nicht zum Zuge kommen. Diese grundsätzliche Ablehnung führt in Einzelfällen nach Ansicht des Autors zu untragbaren Ergebnissen. Hiervon ausgehend, versucht der Autor, einen dogmatisch und theoretisch fundierten Lösungsansatz zu formulieren, der das Ungleichgewicht Bürger - Staat zugunsten des Bürgers in ein Gleichgewicht bringt. Er gibt einen dogmengeschichtlichen Überblick über die Staatshaftung wegen rechtswidrigen Verwaltungshandelns, analysiert in einem eigenen, großen Kapitel Ergebnisse und Tendenzen in der Rechtsprechung und gelangt zu einem effektiveren Rechtsschutz der Bürger, indem er eine Staatshaftung auch für Erwerbschancen fordert. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Verletzung der Baufreiheit, Eingriffen durch Unterlassen in den Gewerbebetrieben sowie auf Ansprüchen aus unterlassener behördlicher Betreuung. chb/difu
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Hamburg: Heitmann (1979), XLIII, 462 S., Lit.; jur.Diss.; Bonn 1978
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Serie/Report Nr.
Schriften zum Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht; 15