Anspruch, absolutes Recht und Rechtsverhältnis im öffentlichen Recht entwickelt aus dem Zivilrecht.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 95/2082

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DI
S

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Abstract

Schwerpunkt der rechtstheoretisch-philosophisch orientierten Studie sind die Rechtsbegriffe Anspruch, Rechtsverhältnis und absolutes Recht und ihre Anwendbarkeit im öffentlichen Recht. Unter absolutem Recht ist - im Gegensatz zum relativen Recht, das nur gegenüber einer bestimmten Person besteht - ein Recht zu verstehen, welches gegenüber jedermann gilt (z. B. Eigentum). Die genannten Rechtsbegriffe wurden im Zivilrecht entwickelt. Zunächst stellt die Studie das System der Ansprüche und ihre Begründung im Zivilrecht vor. Dem folgt eine Begründung von Ansprüchen des Staates und des Bürgers aus absoluten Rechten unter der Einbeziehung der Grundrechte, insbesondere der Handlungsfreiheit aus Art. 2 GG. Danach durchleuchtet der Autor die allgemeinen und konkreten Rechtsverhältnisse zwischen Bürger und Staat, die sich z. B. aus Gesetz, Verwaltungsakten oder Vertrag ergeben. rebo/difu

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267 S.

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Schriften zur Rechtstheorie; 161