Bauplanungsrecht - Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich. §§ 34 und 35 BBauG; OVG Bremen, Urteil v.12.3.1985 - Az. 1 BA 92/84.

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1985

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Zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich bei einem am Rande der bisherigen Bauzone gelegenen Grundstück, dessen Bebauung zu einer organischen Erweiterung des Bauzusammenhangs führen würde. Zur Bedeutung topographischer Merkmale - hier Verlauf eines Fleets und anderer Gräben - für die Frage, ob ein Grundstück zum Bebauungszusammenhang gehört. Zur Bedeutung der Darstellungen des Flächennutzungsplans für die Bebauung im Außenbereich. (-z-)

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In: Baurecht, 16(1985), Nr.5, S.538-541, Lit.

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