Planen und Bauen.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Datum
2009
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Herausgeber
Gemeindetag Baden-Württemberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Städte und Gemeinden haben im Bau- und Siedlungswesen entscheidende Möglichkeiten der Gestaltung und Lenkung der örtlichen Situation. Der Erhaltung des Bestehenden dienen die Sanierung und die Stadtentwicklung, aber auch neue Bereiche wie der Stadtumbau und die soziale Stadt. Zur städtebaulichen Planung gehört nicht nur die Erschließung und Nutzung neuer Siedlungsbereiche, sondern auch die strukturelle Verbesserung oder Nutzungsänderung bebauter Gebiete und die laufende Überprüfung noch nicht verwirklichter Planung anhand der städtebaulichen Planungsgrundsätze und den kommunalen Zielen der örtlichen Entwicklung. All diese planungsrechtlichen Zuständigkeiten sind Ausdruck des Selbstverwaltungsrechts nach Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes. Grundlage ist das öffentliche Baurecht als Summe der Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeiten der baulichen Nutzung von Grundstücken regeln, wie dies die Städte und Gemeinden in der Bauleitplanung näher ausgestalten. Dabei sind private Interessen in das öffentlicheBaurecht eingebettet, indem der Bauherr die öffentlich-rechtlichen Vorschriften beachten muss. In dem Beitrag wird das Bau- und Planungsrecht in wesentlichen Schwerpunkten skizziert.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Gemeinde
Ausgabe
Nr. 12
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 592-599