§ 7 WoBindG. OVG Muünster, Urteil v. 27.1.1982 - Az. 14 A 573/81.

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1984

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IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508

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Zusammenfassung

Das Interesse eines Dritten vermag die Freistellung einer Wohnung von der Wohnungsbindung nur zu rechtfertigen, wenn es auf die Nutzung der freizustellenden Wohnung gerichtet ist; ein sich aus dem Willensentschluss eines Dritten ergebendes "mittelbares" Interesse reicht nicht aus. Der im Gesetz als "Freistellung" bezeichnete Verwaltungsakt ist aus der Sicht des Interessenten nur Voraussetzung dafür, eine beabsichtigte Nutzung ohne Gesetzesverstoß verwirklichen zu können. -y-

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Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1983)Nr.7, S.193-194, Lit.

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