Bauplanungsrecht. Unzulässigkeit eines Tiefbauunternehmens in einem Dorfgebiet. NBauO §§ 71, 75. BauGB § 34 II. BauNVO § 5. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29.8.1995 - 1 L 3462/94, nicht rechtskräftig.
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Datum
1996
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Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
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ISSN
0340-7489
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241
ZLB: Zs 2241
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Zur Konkretisierung einer Baugenehmigung durch die Betriebsbeschreibung. Ein großes Tiefbauunternehmen mit umfangreichem Fahrzeugpark und Baustofflager ist in einem faktischen Dorfgebiet unzulässig. Soweit Leisatz. Der Kläger, Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebs, wendet sich erfolgreich gegen die erteilte Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung einer früheren landwirtschaftlichen Hofstelle in ein Betriebsgrundstück eines Erd- und Rohrleitungsbauunternehmens. Die Baugenehmigung war unter Auflagen zur Verringerung des Schallimmissionswertes erteilt worden. Das Betriebsgrundstück hätte eine Fläche von 4000 Quadratmetern gehabt.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Baurecht
Ausgabe
Nr.1
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S.79-82